TTurnoly
Features
Shift planningCreate and manage schedules with less effortAbsencesManage vacation and sick leaveEmployeesOrganize employee data in one placeReportingKeep hours and absences under controlTime trackingTrack time manually or with a timer
Industries
HospitalityFor restaurants, cafes, bars, and kitchen teamsRetailFor stores, branches, and sales floorsMedical practicesFor practice teams, clinics, and outpatient unitsCare servicesFor mobile care and support teamsEducationFor schools, daycare, and training providersHotelsFor reception, housekeeping, and guest serviceSecurity servicesFor guarding, front desk, and mobile patrolsIndustry overviewAll supported shift-planning use cases at a glance
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Turnoly – B2B-SaaS

Stand: September 2026

These B2B SaaS terms and conditions are provided in German. No English legal version is currently provided.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Vertragspartner des Kunden ist:
Oezer Software
Inhaber: Murat Özer
Pfaffenbrunnenstraße 16c
63456 Hanau
Deutschland
Kontakt: kontakt@turnoly.com

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die kostenlose Testphase und die kostenpflichtige Nutzung von Turnoly.

Das Angebot von Turnoly richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Leistungen und Verantwortung für die Planung

Turnoly ist eine cloudbasierte SaaS-Anwendung insbesondere für Schichtplanung, Mitarbeiterverwaltung, Zeiterfassung und damit verbundene organisatorische Funktionen. Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den bei der Buchung angezeigten Leistungsbeschreibungen.

Turnoly ist ein Software- und Planungswerkzeug. Der Kunde bleibt für die tatsächliche Personal- und Schichtplanung und für die Einhaltung der auf seinen Betrieb anwendbaren Vorgaben verantwortlich. Hierzu gehören insbesondere arbeitsrechtliche Vorschriften, Arbeitszeitregelungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und individuelle Arbeitsverträge.

Turnoly garantiert nicht, dass ein mit der Software erstellter Dienst- oder Schichtplan automatisch rechtlich zulässig ist. Bestimmte wirtschaftliche, organisatorische oder personelle Ergebnisse werden nicht zugesichert.

3. Registrierung und kostenlose Testphase

Mit der Registrierung beginnt zunächst die kostenlose Nutzung im Rahmen einer Testphase von 30 Tagen. Während dieser Testphase steht die volle vorgesehene Funktionalität im Testtarif für bis zu 100 aktive Mitarbeiter zur Verfügung.

Die Registrierung führt nicht automatisch zu einem kostenpflichtigen Abonnement. Auch nach Ablauf der Testphase entsteht keine automatische Zahlungspflicht. Ohne aktive Buchung eines kostenpflichtigen Tarifs endet die reguläre Testnutzung; für den weiteren Zugang und die Daten gelten die Regelungen in Abschnitt 11.

4. Buchung eines kostenpflichtigen Abonnements

Ein kostenpflichtiges Abonnement kommt nur durch eine aktive Bestellung eines kostenpflichtigen Tarifs durch den Kunden über den von Turnoly bereitgestellten Buchungs- bzw. Stripe-Checkout-Prozess zustande.

Maßgeblich sind die im konkreten Buchungsvorgang angezeigten Preise, Leistungen und Tarifbedingungen. Die Einzelheiten der verbindlichen Bestellung werden dort angezeigt. Eine bloße Registrierung oder das Ende der Testphase ersetzt diese Bestellung nicht.

5. Tarife und Mitarbeitergrenzen

Die kostenpflichtigen Tarife richten sich unter anderem nach der zulässigen Zahl aktiver Mitarbeiter. Die für den gebuchten Tarif geltende Grenze wird bei der Buchung angezeigt.

Bei einer Überschreitung der Tarifgrenze dürfen bestehende Mitarbeiter- und Unternehmensdaten grundsätzlich weiter bearbeitet werden. Neue Mitarbeiter dürfen nicht angelegt werden. Deaktivierte Mitarbeiter dürfen nicht reaktiviert werden, wenn dadurch die zulässige Zahl aktiver Mitarbeiter überschritten würde. Der Kunde kann die Zahl aktiver Mitarbeiter reduzieren oder aktiv einen ausreichend großen Tarif buchen.

Es erfolgt kein automatisches Upgrade und keine automatische Nachberechnung eines höheren Tarifs.

Besteht eine erhebliche Tarifüberschreitung trotz eines Hinweises und einer angemessenen Frist zur Behebung fort, kann Oezer Software weitere Nutzungsmöglichkeiten angemessen einschränken. Eine außerordentliche Kündigung ist nur unter den Voraussetzungen von Abschnitt 9 zulässig.

6. Preise und zukünftige Preisänderungen

Für das Abonnement gilt der bei der Buchung angezeigte Preis. Es wird keine Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG erhoben.

Preisänderungen gelten nicht rückwirkend. Neue Preise für zukünftige Buchungen werden im Buchungsvorgang ausgewiesen.

Eine Änderung des Preises eines bestehenden Abonnements wird dem Kunden mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf unter Angabe des neuen Preises und des vorgesehenen Beginns mitgeteilt. Der Vorlauf muss dem Kunden eine angemessene Prüfung und eine Kündigung vor Inkrafttreten ermöglichen.

Eine Änderung des vereinbarten Preises eines bestehenden Abonnements bedarf einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Kunden. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Ohne Vereinbarung bleibt der bisherige Preis maßgeblich; das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

7. Zahlungsabwicklung

Zahlungen werden über Stripe abgewickelt. Die verfügbaren Zahlungsmethoden sowie die Fälligkeit der Zahlungen werden im Buchungsvorgang angezeigt.

Der Kunde muss korrekte und aktuelle Zahlungsinformationen bereitstellen und ein verwendetes Zahlungsmittel für fällige Zahlungen entsprechend verfügbar halten.

Rechnungen, Zahlungsbelege und abrechnungsbezogene Informationen können elektronisch bereitgestellt oder versandt werden.

8. Laufzeit und ordentliche Kündigung

Kostenpflichtige Abonnements werden monatlich abgerechnet und können vom Kunden zum Ende des jeweils laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

Der Kunde kündigt über Turnoly → „Abo verwalten / kündigen“ → Stripe Customer Portal. Die Kündigung wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Bis dahin bleibt das Abonnement grundsätzlich aktiv.

Oezer Software kann ein kostenpflichtiges Abonnement mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen.

Gesetzlich bestehende Kündigungsrechte bleiben unberührt.

9. Außerordentliche Kündigung

Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Vertragsverstößen, rechtswidriger Nutzung, Missbrauch der Plattform, Angriffen auf Systeme, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder erheblichen, nicht behobenen Tarifverstößen vorliegen. Maßgeblich bleiben die gesetzlichen Voraussetzungen und die Umstände des Einzelfalls.

Soweit gesetzlich oder nach den Umständen erforderlich, muss einer Kündigung wegen einer Vertragsverletzung eine Abmahnung oder eine angemessene Möglichkeit und Frist zur Abhilfe vorausgehen.

10. Zahlungsstörungen und Zahlungsverzug

Bleiben fällige Zahlungen aus, kann Oezer Software nach angemessener Information des Kunden kostenpflichtige Funktionen vorübergehend einschränken oder das Konto in einen eingeschränkten, lesenden Zustand versetzen, soweit dies verhältnismäßig und rechtlich zulässig ist. Dabei werden die Umstände des Einzelfalls und berechtigte Interessen des Kunden berücksichtigt.

Nach Ausgleich offener Zahlungen kann der reguläre Zugriff entsprechend dem bestehenden Vertragsstatus wiederhergestellt werden.

Eine bloße Zahlungsstörung löst für sich genommen nicht den in Abschnitt 11 beschriebenen 90-Tage-Löschprozess aus. Wird das Abonnement wirksam beendet, richten sich der weitere Zugang und die Datenvorhaltung nach Abschnitt 11.

11. Zugang und Daten nach Testphase oder Vertragsende

Testphase ohne anschließendes Abonnement

Nach Ende der 30-tägigen Testphase ohne anschließendes Abonnement wird der Zugang grundsätzlich auf einen eingeschränkten, lesenden Zustand umgestellt. Die Organisation und die zugehörigen Kundendaten werden grundsätzlich noch 90 Tage ab Ende der Testphase vorgehalten.

Beendetes kostenpflichtiges Abonnement

Bis zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums bleibt die reguläre Nutzung grundsätzlich bestehen. Anschließend erfolgt grundsätzlich die Umstellung auf einen eingeschränkten, lesenden Zustand. Die Organisation und die zugehörigen Kundendaten werden grundsätzlich noch 90 Tage ab dem wirksamen Vertragsende, also dem Ende des letzten Abrechnungszeitraums, vorgehalten.

Löschung und Reaktivierung

Nach Ablauf der jeweiligen Vorhaltefrist werden die Organisation und die zugehörigen Kundendaten grundsätzlich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen Rechtsgründe entgegenstehen.

Vor der endgültigen Löschung ist eine Reaktivierung durch Abschluss eines neuen gültigen Abonnements grundsätzlich möglich, soweit das Konto und die Daten noch vorhanden sind.

Der Kunde sollte benötigte eigene Daten rechtzeitig vor Ablauf der Vorhaltefrist sichern. Verfügbare Export- und Sicherungsmöglichkeiten können dafür genutzt werden. Eine Datenvorhaltung über die genannte Frist hinaus wird nicht zugesichert.

12. Verfügbarkeit und Wartung

Oezer Software bemüht sich um eine angemessene und möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von Turnoly. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote oder ein festes Service Level Agreement wird durch diese AGB nicht zugesagt.

Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen, notwendige Updates, Störungen externer Infrastruktur oder Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs entstehen.

Geplante Wartungsmaßnahmen werden soweit möglich so durchgeführt, dass Beeinträchtigungen minimiert werden. Wesentliche absehbare Einschränkungen werden soweit möglich angemessen im Voraus mitgeteilt. Gesetzliche Ansprüche bei Leistungsstörungen bleiben unberührt.

13. Externe Dienstleister

Turnoly nutzt externe technische Dienstleister insbesondere für Hosting und Infrastruktur, Datenbank, Zahlungsabwicklung und E-Mail-Versand.

Oezer Software bleibt für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Der Einsatz externer Dienstleister führt nicht zu einem pauschalen Haftungsausschluss.

Störungen außerhalb des beherrschbaren Einflussbereichs werden bei der Leistungserbringung angemessen berücksichtigt. Die Haftungsregelung in Abschnitt 19 und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

14. Höhere Gewalt

Außergewöhnliche, von keiner Vertragspartei zu vertretende Ereignisse, die auch durch zumutbare Maßnahmen nicht verhindert oder überwunden werden können, können die Erfüllung betroffener Leistungspflichten vorübergehend beeinträchtigen. Dies gilt nur für die Dauer und im Umfang der tatsächlichen Beeinträchtigung.

Die betroffene Partei informiert die andere Partei soweit möglich zeitnah und trifft zumutbare Maßnahmen, um die Auswirkungen zu begrenzen und die Leistung wieder aufzunehmen.

Die gesetzlichen Regelungen zu Gegenleistung, Erstattung und Kündigung bei nicht erbrachten Leistungen bleiben unberührt.

15. Pflichten des Kunden und Account-Sicherheit

Der Kunde stellt korrekte erforderliche Unternehmens- und Accountdaten bereit und hält diese aktuell. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; Accounts dürfen nur autorisierten Personen zugänglich gemacht werden. Ehemalige oder nicht mehr berechtigte Benutzer sind zu deaktivieren.

Erkennbar kompromittierte Zugänge und Sicherheitsvorfälle sind Oezer Software unverzüglich zu melden. Der Kunde darf Turnoly nicht rechtswidrig nutzen, keine Angriffe durchführen und keine technischen Schutzmaßnahmen umgehen.

Für eine zumutbare Fehler- oder Sicherheitsanalyse stellt der Kunde erforderliche und ihm verfügbare Informationen bereit.

Oezer Software darf gefährdete Accounts oder Sitzungen vorübergehend sperren, wenn und soweit dies zum Schutz des Kunden, anderer Kunden oder der Plattform erforderlich und angemessen ist. Der Kunde wird informiert, soweit dadurch der Schutzzweck nicht gefährdet wird. Die Sperre wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfällt.

16. Geistiges Eigentum und Nutzungsrecht

Rechte an der Software, dem Quellcode, der Gestaltung und sonstigen eigenen Turnoly-Inhalten verbleiben bei Oezer Software bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.

Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht im erforderlichen Umfang für die vertragsgemäße SaaS-Nutzung. Dieses Recht gilt für die registrierte Organisation und deren autorisierte Benutzer.

Ein Weiterverkauf, eine Übertragung oder eine Überlassung des Accounts oder Vertrags an Dritte bedarf grundsätzlich der Zustimmung von Oezer Software, soweit gesetzlich zulässig.

Die vom Kunden eingegebenen Unternehmens- und Mitarbeiterdaten werden dadurch nicht Eigentum von Oezer Software.

17. Datensicherung

Oezer Software trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der verarbeiteten Daten. Eine absolute Garantie gegen Datenverlust wird nicht übernommen.

Soweit Turnoly Export- oder Sicherungsmöglichkeiten bereitstellt und dies für den Kunden erforderlich ist, soll der Kunde wichtige Daten zusätzlich in angemessenen Abständen sichern.

Die vertraglichen Schutzpflichten von Oezer Software und die Haftungsregelung in Abschnitt 19 bleiben unberührt.

18. Datenschutz

Turnoly verarbeitet im Rahmen der SaaS-Nutzung insbesondere personenbezogene Daten der Beschäftigten seiner Geschäftskunden. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung verantwortlich.

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die separate Datenschutzerklärung. Diese AGB ersetzen keinen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO; die Auftragsverarbeitung ist gesondert zu regeln.

Zur Datenschutzerklärung

19. Haftung

Oezer Software haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt. Ebenso unberührt bleibt die Haftung aus ausdrücklich übernommenen Garantien.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Eine feste betragsmäßige Haftungsobergrenze wird nicht vereinbart.

20. Weiterentwicklung und Funktionsänderungen

Turnoly darf weiterentwickelt werden. Funktionen können geändert, ergänzt oder angepasst werden, soweit dadurch die vertragsgemäße Nutzung nicht unangemessen beeinträchtigt wird.

Wesentliche Änderungen werden angemessen kommuniziert. Diese Regelung erlaubt keine beliebige ersatzlose Entfernung vereinbarter Kernfunktionen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

21. Geplante Einstellung des Dienstes

Oezer Software kann den Betrieb von Turnoly aus wirtschaftlichen, technischen, persönlichen oder sonstigen sachlichen Gründen dauerhaft einstellen. Bestehende vertragliche Pflichten und Kündigungsregelungen werden dabei berücksichtigt.

Bei einer geplanten Einstellung werden betroffene Kunden angemessen im Voraus informiert. Bestehende Vertragszeiträume werden berücksichtigt; soweit bereits bezahlte Leistungen für verbleibende Zeiträume nicht mehr erbracht werden können, werden die entsprechenden Entgelte angemessen erstattet.

Kunden erhalten nach Möglichkeit Gelegenheit, verfügbare eigene Daten vor der Abschaltung zu exportieren oder zu sichern. Eine sofortige willkürliche Abschaltung laufender Verträge ist mit dieser Regelung nicht gestattet.

22. Änderungen dieser AGB

Änderungen dieser AGB müssen sachlich gerechtfertigt sein, etwa durch geänderte rechtliche Anforderungen oder zulässige Änderungen der Leistung. Geplante Änderungen werden verständlich und mit angemessenem Vorlauf mitgeteilt.

Änderungen bestehender Verträge bedürfen einer Vereinbarung mit dem Kunden, soweit sie nicht unmittelbar aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften folgen. Insbesondere gilt Schweigen nicht als Zustimmung.

Bei wesentlichen Änderungen, die bestehende Kunden nachteilig betreffen, erhalten diese eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und zur Kündigung vor dem vorgesehenen Inkrafttreten. Ohne die erforderliche Vereinbarung gelten die bisherigen Vertragsbedingungen weiter; gesetzliche und ordentliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters in Hanau, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung für die jeweiligen Vertragsparteien gesetzlich zulässig ist. Andernfalls gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

24. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Anbieterangaben im Impressum

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